Gefahr durch verbaute Teile

 

Bewegliche Funktionen und Komponenten am Polstermöbel dürfen von Kindern sowie von Personen mit verringerten physischen, sensorischen oder mentalen Fähigkeiten oder mangelnder Erfahrung und/oder mangelndem Wissen nur dann benutzt werden, wenn sie durch eine für ihre Sicherheit zuständige Person beaufsichtigt werden.

 

Darüber hinaus weisen wir auf folgende Gefahren durch die im Polstermöbel optional verbauten Komponenten hin. Die Missachtung dieser Hinweise kann zur Gefahr für Personen führen:

  • Personen / Körperteile oder Gegenstände können durch den Betrieb von Funktionen des Polstermöbels eingeklemmt werden.
  • Alle nicht als Sitz konzipierten Teile des Polstermöbles wie beispielsweise Fuß- und Kopfstützen sind nicht für eine erhöhte Belastung ausgerichtet. Im ausgefahrenen und ausgeklappten Zustand können bei einer erhöhten Belastung (beispielsweise durch Sitzen und Springen) Bauteile ab- oder einbrechen und Personen somit verletzt werden.
  • Bei Umbauten und Rangieren des Polstermöbels ist darauf zu achten, dass Füße, vor allem Stützfüße, bei einer erhöhten und einseitigen Belastung abbrechen und somit Personen verletzt werden können.
  • Die Relax-Funktion ist zugelassen und funktionstüchtig bis zu einer Maximalbelastung von 120 kg pro Sitzplatz. Ab einer Sitzbreite von 100cm sind die Relax-Funktionen für zwei Personen zugelassen. Die Maximalbelastung beträgt dann 200Kg.

 

Aus Sicherheitsgründen und eventuellen Gewährleistungs- und Garantieansprüchen sind  Beschädigungen des Polstermöbels grundsätzlich nur durch eine zertifizierte Fachkraft zu beheben. Umbauten und/oder Veränderungen am Polstermöbel durch eine nicht zertifizierte Fachkraft sind nicht gestattet!