Entsorgung von Elektro-Altgeräten

Bitte beachten Sie folgende Informationen zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten. Dies betrifft Polstemöbel mit eingebauten elektrischen Funktionen:

 

Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektrogeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören somit nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

 

Entnahmepflicht der Endnutzer für Altbatterien und Altakkumulatoren sowie für Lampen

Besitzer von Elektro-Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an eine Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.

 

Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Elektro-Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Rücknahmepflichtig auf Vertreiberseite sind dabei Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und somit auf dem Markt bereitstellen.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Internet), wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen.
Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern dann,

• wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden. Dieses gilt auch bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorie 4 „Großgeräte“ (Geräte mit einer äußeren Abmessung > 50cm) . Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht muss der Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages seitens des Vertreibers befragt werden.

• wenn die äußeren Abmessungen in keiner Dimension größer als 25 cm sind unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes. Dies ist beschränkt auf drei Geräte je Geräteart.

 

Datenschutz: Eigenverantwortung der Endnutzer zur Löschung von personenbezogenen Daten

Altgeräte enthalten unter Umständen sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones, kann aber auch „smarte“ Möbel betreffen. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

 

Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.